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   LAG Hamm, 08.02.2007 - 1 Ta 769/06   

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https://dejure.org/2007,8936
LAG Hamm, 08.02.2007 - 1 Ta 769/06 (https://dejure.org/2007,8936)
LAG Hamm, Entscheidung vom 08.02.2007 - 1 Ta 769/06 (https://dejure.org/2007,8936)
LAG Hamm, Entscheidung vom 08. Februar 2007 - 1 Ta 769/06 (https://dejure.org/2007,8936)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Nachträgliche Klagezulassung; Urlaubsabwesenheit; Ortsabwesenheit wegen Krankheit

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 5 KSchG
    Nachträgliche Klagezulassung; Urlaubsabwesenheit; Ortsabwesenheit wegen Krankheit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage wegen urlaubsbedingter Abwesenheit; Versäumung der Klagefrist aufgrund Ortsabwesenheit wegen Krankheit

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 849/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus LAG Hamm, 08.02.2007 - 1 Ta 769/06
    Für ein in dieser Urlaubszeit eingehendes Kündigungsschreiben stellt § 5 KSchG das verfassungsrechtlich notwendige (Art. 19 Abs. 4, Art. 103 Abs. 1 GG) Korrektiv dar (vgl. BVerfG NJW 1976, 1537; BVerfGE 25, 165; 35, 298; NJW 1993, 874; BAG AP Nr. 16 zu § 130 BGB; LAG Hamm v. 18.04.1996 - 5 Ta 150/95 -).
  • BVerfG, 07.04.1976 - 2 BvR 728/75

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Rechtsbehelf eines sprachunkundigen

    Auszug aus LAG Hamm, 08.02.2007 - 1 Ta 769/06
    Den verfassungsrechtlich gebotenen Schutz kann derjenige nicht für sich in Anspruch nehmen, der der Wahrung seiner Rechte mit vermeidbarer Gleichgültigkeit gegenübersteht und der zumutbare Anstrengungen zur Verfolgung seiner Interessen unterlässt, wenn er dazu Anlass hat und in der Lage ist (BVerfG v. 06.10.1992 - NJW 1983, 847 m.w.N.; ebenso BVerfG NJW 1976, 1021).
  • LAG Köln, 14.03.2003 - 4 Ta 3/03

    Nachträgliche Klagezulassung, Wiedereinsetzung

    Auszug aus LAG Hamm, 08.02.2007 - 1 Ta 769/06
    Dabei ist der Beklagten darin zu folgen, dass die Abwesenheit des Klägers von seiner Wohnung, auf die er sich zur Antragsbegründung beruft, nicht als Einheit zu betrachten ist, sondern nach den Gründen für seine Abwesenheit zu unterscheiden ist (ebenso: LAG Köln v. 14.03.2003 - 4 Ta 3/03 - LAGE § 5 KSchG Nr. 106 a).
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